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Rückstellungen: Vorruhestand
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff des Vorruhestands
Unter Vorruhestand versteht man den Eintritt eines Arbeitnehmers in den Ruhestand vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Vorruhestandsregelungen können in unterschiedlicher Weise gestaltet werden, z. B. durch Altersteilzeitmodelle oder durch den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer Regelung in einem Gesetz, in einem Tarifvertrag oder durch eine Einzelvertragsregelung mit dem Arbeitnehmer.
Die konkreten Regelungen hängen von der jeweiligen Ausgestaltung ab. So kann der Arbeitnehmer z. B.
beim Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand – also verbunden mit Abschlägen bei der gesetzlichen Rente – vom Arbeitgeber einen Ausgleich für diese Rentenminderung erhalten oder
bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand vom Arbeitgeber eine betriebliche Übergangsversorgung erhalten (z. B. Tarifvertrag zur Übergangsversorgung bei der Lufthansa AG).
2. Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
2.1 Pensionszusagen
Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EGHGB und ...