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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Inspektionsverpflichtung (TÜV)

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

A. Vorbemerkung

  • Die Verpflichtung, eine Inspektion eines betrieblichen Gegenstands durchzuführen oder durchführen zu lassen, kann aus unterschiedlichen Gründen bestehen: Einerseits kann der Eigentümer eines betrieblichen Gegenstands, wie z. B. eines Fahrzeugs, verpflichtet sein, diesen Gegenstand etwa zur Feststellung der Betriebssicherheit untersuchen zu lassen (Abschnitt B).

  • Anderseits kann der Verkäufer des Gegenstands sich verpflichtet haben, ein- oder mehrmalige Inspektionen durchzuführen (Abschnitt C.I.).

  • Ferner kann ein Leasingnehmer oder Mieter verpflichtet sein, eine Inspektion durchzuführen (Abschnitt C.II.).

B. Verpflichtung des Eigentümers

I. Definition und Ansatz – Grundsätze

Ist der Eigentümer des betrieblichen Gegenstands verpflichtet, diesen durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen oder aber durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Inspektionen, die Betriebssicherheit sicherzustellen, darf dafür keine Rückstellung gebildet werden.

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder...

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