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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 307/06 EFG 2007 S. 1073 Nr. 14

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 38 Abs. 3 Satz 1EStG § 41a Abs. 1 Satz 1 ZVES § 22 Abs. 3 ZVES § 23

Keine Lohnsteuer auf Arbeitgeberbeiträge an eine Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE)

Leitsatz

  1. Arbeitslohn ist jeder gewährte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist.

  2. Zum Arbeitslohn können auch Ausgaben gehören, die ein Arbeitgeber für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers oder einer diesem nahe stehenden Person leistet.

  3. Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung unterliegen nicht der Lohnsteuer.

  4. Es fehlt der Veranlassungszusammenhang zwischen dem Dienstverhältnis und der Umlagezahlung.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 599 Nr. 10
EFG 2007 S. 1073 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2007 S. 775
SAAAC-42754

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.01.2007 - 11 K 307/06

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