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Betriebsgrundstücke i. S. von § 99 BewG
Die nachfolgenden Fälle betreffen Erwerbe von Todes wegen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative ErbStG bis zum . Für Besteuerungszeitpunkte nach dem sind die neuen Bewertungsvorschriften nach dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom anzuwenden.
Alle Fälle werden zunächst nach der bis zum geltenden Rechtslage gelöst. Unterstellen Sie bei jedem Fall eine Abwandlung derart, dass der jeweilige Erbanfall erst nach dem stattgefunden hat; die entsprechende Sachbehandlung nach dem JStG 2007 ist dann in kursiver Darstellung in die Lösung eingearbeitet.
Fall 1
Bauunternehmer Steinmax hatte im Jahr 2002 zum 1. 8. ein Flurstück erworben, das er als Lagerplatz für sein Unternehmen nutzt. Die Anschaffungskosten betrugen 110 500 €. Steinmax verstarb am . In der von den Erben eingereichten Bilanz zum Todestag wurde das unbebaute Grundstück zutreffend aktiviert. Auf dem Grundstück lastet am Todestag eine passivierte Hypothek i. H. von 65 000 €.
Bevor die Frage geklärt werden kann, ob ein Grundstück bewertungsrechtlich ein Betriebsgrundstück ist oder nicht, muss zunächst geprüft werden, wie das Grundstück aus Sicht der Einkommensteuer zu...