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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Berufsgenossenschaft

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Unfallversicherung gegen berufliche Unfallrisiken abzusichern. Die Beiträge für diese Mitgliedschaft werden i. d. R. an der Lohnsumme bemessen, also an einer Grundlage, die oftmals erst nach Ablauf des Geschäftsjahres festgestellt werden kann. Auch die Beitragssätze werden erst nach Ablauf des Jahres festgesetzt.

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist

  • eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder

  • eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein. Darüber hinaus muss die ungewisse Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Die Voraussetzung...

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