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StuB Nr. 7 vom Seite 245

Neuregelung der Entfernungspauschale: Zur Frage der Verfassungswidrigkeit

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Seit dem Jahreswechsel gilt eine vom Gesetzgeber verabschiedete Änderung der Absetzbarkeit von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte: Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- oder Betriebsstätte der Privatsphäre zugerechnet. Ein Kostenabzug ist hierfür ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EStG). Nur zum Ausgleich von Härten – so der Gesetzgeber – wird ab dem 21. Entfernungskilometer eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer „wie” Werbungskosten oder „wie” Betriebsausgaben zum Steuerabzug zugelassen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG; wegen weiterer Einzelheiten vgl. IV C 5 – S 2351 – 60/06, BStBl I S. 778 = Kurzinfo StuB 2006 S. 979).

Bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kommen die Grundsätze der Entfernungspauschale ebenfalls zur Anwendung (§ 9 Abs. 2 Satz 8 EStG); allerdings werden insoweit sämtliche Entfernungskilometer ohne Abzug der ersten 20 Entfernungskilometer berücksichtigt. Bei einer Dienstwagengestellung, bei der die wöchentlichen Familienheimfahrten keinen geldwerten Vorteil auslösen (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG), scheidet der Werbungskostenabzug aus (§ 9 Abs. 2 Satz 9 EStG).

Die Entfernungspauschale hat Abgeltungscharakter; tatsächliche ...

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