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OFD Rheinland 28.03.2007 , NWB direkt 15/2007 S. 5

Anwendung des § 73g Abs. 2 EStDV im Abzugsverfahren nach § 50a EStG

Gem. § 73g Abs. 2 EStDV besteht die Möglichkeit, auf die Zustellung eines Haftungsbescheids zu verzichten, wenn der Schuldner der Steuer vor dem Finanzamt oder einem Prüfungsbeamten des Finanzamts seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuer schriftlich anerkannt hat. Diese Vorschrift ist im Abzugsverfahren nach § 50a EStG anzuwenden. Das Anerkenntnis der Steuerschuld steht einer Steueranmeldung nach § 168 AO gleich.

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