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FG Köln 19.12.2006 6 K 84/02, NWB direkt 14/2007 S. 10

Kein Vorsteuerabzug bei leistenden Scheinunternehmen

Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungserstellung tatsächlich bestanden hat. Indizien für das Vorliegen eines Scheinsitzes sind u. a., wenn an dem eingetragenen Firmensitz keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktion, Behördenkontakte und Zahlungsverkehr stattfindet. Der Leistungsempfänger muss sich über die Richtigkeit der Geschäftsdaten des leistenden Unternehmers vergewissern. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist neben dem Bewirken der Leistung das Vorliegen der Rechnung. Weiß ein Steuerpflichtiger oder hätte er wissen müssen, dass er sich mit einem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung eingebunden ist, ist er für Zwecke der 6. EG-Richtlinie als an dieser H...

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