Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs einer Fluglizenz können bei einer zweistufigen Flugausbildung steuerlich vollständig als
Werbungskosten berücksichtigt werden
Leitsatz
Soweit bei einer Fachausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) als notwendiges Durchgangsstadium auch die Kenntnisse vermittelt
werden, die zum Erwerb einer Privatpilotenlizenz (PPL) erforderlich sind, sind diese - anders als Aufwendungen zum isolierten
Erwerb einer PPL - als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen.
Allein eine konkrete Aussicht auf steuerfreie Erstattung dieser Aufwendungen in einem späteren Veranlagungszeitraum rechtfertigt
noch keine entsprechende Kürzung der Werbungskosten nach Maßgabe des § 3c EStG.
Gleiches gilt jedenfalls dann, wenn eine derartige in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorweggenommenen Werbungskosten
stehende steuerfreie Erstattung auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Steuerfestsetzung nicht positiv festgestellt
werden kann.
Die Entscheidung, ob die Deklaration einer möglicherweise als steuerfrei zu behandelnden Einnahme in einem späteren Veranlagungszeitraum
Anlass zur Änderung bereits durchgeführter Veranlagungen gibt, kann nicht ohne Anregung und Mitwirkung der Finanzbehörde in
ein noch nicht abgeschlossenes gerichtliches Klageverfahren vorverlagert werden. Das Gericht kann diese Umstände nicht in
die Entscheidung über einen vorangegangen Veranlagungszeitraum übernehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 744 Nr. 10 MAAAC-40854
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2006 - 10 K 4008/04 E
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