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IWB Nr. 6 vom Seite 291

Kanadische Finanzverwaltung erlässt Verrechnungspreismemorandum zum „ernsthaften Bemühen” des Steuerpflichtigen

Dipl.-Ökonom Marc Schnell und Dipl.-Volkswirt Frederik Rettinger, München

I. Überblick

Die Frage, ob und inwieweit ein Steuerpflichtiger sein ernsthaftes Bemühen („reasonable efforts”) bei der Bestimmung und Dokumentation der Fremdüblichkeit seiner konzerninternen Verrechnungspreise gezeigt hat, ist in Betriebsprüfungen häufig umstritten. In ihrem vorläufig aktuellsten Verrechnungspreismemorandum (Transfer Pricing Memorandum, TPM-09, www.cra-arc.gc.ca/tax/nonresidents/common/trans/tpm09-e.html bzw. www.cra-arc.gc.ca/tax/nonresidents/common/trans/tpm09-f.html: „Reasonable efforts under section 247 of the Income Tax Act”) setzt sich die kanadische Finanzverwaltung (Canada Revenue Agency – CRA) nun detaillierter mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang der Steuerpflichtige sein „ernsthaftes Bemühen” belegen muss. Die wesentlichen steuerrechtlichen Grundlagen zum Thema Verrechnungspreise in Kanada finden sich in Unterabschnitt 247 des Einkommensteuergesetzes (subsec. 247 Income Tax Act) und im Rundschreiben 87-2R (Information Circular 87-2R).

Nach den steuerrechtlichen Regelungen zu Verrechnungspreisen in Kanada kann die Finanzverwaltung Strafzuschläge verhängen, falls Anpassungen des zu versteuernden Einkommens bestimmte Grenzen über...

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Kanadische Finanzverwaltung erlässt Verrechnungspreismemorandum zum „ernsthaften Bemühen” des Steuerpflichtigen

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