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FG Baden-Württemberg 24.01.2007 3 KO 7/03, NWB direkt 13/2007 S. 4

Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren

Bei der Avalprovision handelt es sich um i. S. des § 139 Abs. 1 FGO erstattungsfähige Kosten, die im Interesse einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung zur Vermeidung der Vollziehung eines Haftungsbescheids entstanden sind. Die Kostenfreiheit des behödlichen AdV-Verfahrens bezieht sich nur auf Aufwendungen, die entweder vom Antragsteller getätigt werden, um dem Antrag zum Erfolg zu verhelfen, oder die als Gebühren oder Auslagen an die Duchführung oder den Abschluss dieses Verfahrens anknüpfen. Die Kosten einer Sicherheitsleistung fallen nicht darunter, da diese erst im Anschluss an die behörliche Entscheidung entstehen. Die Erstattung von Avalprovisionen ist nicht von den Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs (Verschulden des Amtswalters) abhängig. Der Kostenfestsetzungsbeschluss entfaltet keine...

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