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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Neues aus Verwaltung und Rechtsprechung
Aufgrund einiger Gesetzesänderungen wurde das BMF-Schreiben zur Anwendung von § 35 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2004 überarbeitet. Die vorgenommenen Änderungen resultieren vor allem aus der Modifizierung des § 35 EStG selbst sowie aus der Aufhebung der Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 Abs. 3 Satz 2 bis 8 EStG, die bisher bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags eine entscheidende Rolle spielte. Im nachfolgenden Beitrag werden – auch anhand von praktischen Beispielen – die Unterschiede zwischen alter und neuer Rechtslage dargestellt.
I. Steuerermäßigung nach § 35 EStG
1. Ziel der Regelung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 gewährt § 35 Abs. 1 EStG eine Ermäßigung in Form einer pauschalierten Anrechnung der Gewerbeteuer auf die tarifliche Einkommensteuer.
Mit § 35 EStG verfolgt der Gesetzgeber zwei Ziele. Hauptsächlich soll die Vorschrift der steuerlichen Entlastung der Personenunternehmen gegenüber den mit geringeren (Körperschaft)Steuersätzen belasteten Kapitalgesellschaften dienen. Gleichwohl soll sie auch den Zweck erfüllen, den Gewerbetreibenden gegenüber Selbständigen i. S. des § 18 EStG einen Ausgleich – zumindest teilweise – für die neben der Einkommensteuer bestehen...