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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 173

Die englische Private Limited Company

Überblick über die steuerliche Behandlung

von Dr. Helmut Volb, Berlin

Der Begriff „englische Limited” bezeichnet eine in England oder Wales gegründete Private Limited Company by Shares. Die in Deutschland verwendeten Gesellschaften dieser Rechtsform sind üblicherweise beim Companies House für England und Wales in Cardiff registriert. Schottland und Nordirland haben eine eigene Rechtsordnung, so dass vereinzelt abweichende rechtliche Regelungen gelten.

I. Körperschaftsteuer

1. Die Limited als Körperschaftsteuer-Subjekt

Die Rechtsgebilde, die einer unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen, sind in § 1 KStG aufgezählt. Die englische Gesellschaftsform der Limited wird in dieser Vorschrift nicht genannt. Mit dem SEStEG ist in § 1 Abs. 1 Nr. KStG allerdings das Wort „insbesondere” eingefügt worden, so dass klargestellt ist, dass es sich um keine abschließende Aufzählung handelt. Bei einer fehlenden Anerkennung der Rechtsform einer Limited in Deutschland wäre die Gesellschaft zivilrechtlich wegen der abschließenden Regelung der zulässigen Rechtsformen im deutschen Gesellschaftsrecht (numerus-clausus-Prinzip ) wie eine GbR bzw. OHG zu behandeln. Steuerlich wurde früher ein Typenvergleich (Gesamtwürd...

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