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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 29/06 EFG 2007 S. 757 Nr. 10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Durch nicht beruflich bedingtes Auswechseln des Lebensmittelpunktes mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung entfällt der Werbungskostenabzug

Leitsatz

Ein nicht beruflich bedingtes Auswechseln des Lebensmittelpunktes mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung läßt die Möglichkeit des Abzugs von Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG für eine doppelte Haushaltsführung entfallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1332 Nr. 24
EFG 2007 S. 757 Nr. 10
OAAAC-40272

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 26.10.2006 - 5 K 29/06

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