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NWB Nr. 12 vom Seite 945

Unternehmensteuerreform – Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 beschlossen. Nach derzeitigem Stand soll die 1. Lesung im Bundestag am stattfinden, die 2./3. Lesung folgt dann am . Der Bundesrat soll am zustimmen. Gegenüber dem Referentenentwurf (zu den Eckpunkten s. NWB Beratung aktuell 46/2006) sind in den Gesetzentwurf im Wesentlichen folgende materiell-rechtlichen Änderungen aufgenommen worden:

1. Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die Regelung zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird neu geordnet. Nach der Neuregelung ist bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften ein Sofortabzug bei selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 100 € nicht übersteigen. Auf die bisher bestehenden Aufzeichnungspflichten (Aufnahme der Wirtschaftsgüter in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis) wird in der Neuregelung verzichtet. Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 100 € bis zu 1 000 € sind künftig in einen ...

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