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Umsatzsteuer; | bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse für Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz
Nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG sind die mit dem Betrieb einer Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen (Kurzzeitpflegeeinrichtung) eng verbundenen Umsätze umsatzsteuerfrei, wenn bei diesen Einrichtungen im vergangenen Kj die Pflegekosten in mindestens 40 v. H. der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Gem. dem (BStBl 1997 I S. 957) zur Auslegung des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG gehören zu den Kosten eines Pflegefalls bei einer Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung die in Rechnung gestellten Aufwendungen (insbes. für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung, Grundpflege nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 SGB XI und § 68 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 BSHG und krankenpflegerische Versorgung). Dagegen sind Kostenzuschüsse oder Kostenerstattungen anderer Einrichtu...