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BMF 26.02.2007 IV C 2 - S 2230 - 46/06/IV C 3 - S 2190 - 18/06, NWB 11/2007 S. 82

Einkommensteuer | Vorweggenommene Erbfolge – Aufteilung eines Veräußerungs- und Anschaffungsvorgangs in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil

Der BFH hatte mit Urteil v. - IX R 54/02 (BStBl 2006 II S. 9) entschieden, dass grundsätzlich die von Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter – auch im Fall der gemischten Schenkung – der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Nach Tz. 14 des (BStBl 1993 I S. 80) war im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung von mehreren Wirtschaftsgütern das Verhältnis der Verkehrswerte für die Aufteilung der Anschaffungskosten maßgeblich. Bei sog. Mischvermögen war nach Tz. 47 das Entgelt vorweg nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. An dieser Auffassung hält das BMF nicht mehr fest und hat die Tz. 14 und 47 mit /IV C 3 - S 2190 - 18/06...

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