Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 19.12.2006 6 K 912/04, NWB direkt 11/2007 S. 10

Knorpelzellen als „Gegenstand”

Menschliche Knorpelzellen sind als körperliche und bewegliche Gegenstände i. S. des UStG zu beurteilen. Bei der Frage der Sacheigenschaft der Körperzellen ist eine umsatzsteuerliche und keine rein zivilrechtliche Qualifizierung vorzunehmen. Körperbestandteile, die letztlich im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt werden, müssen umsatzsteuerlich auch als Gegenstand angesehen werden, an denen auch Arbeiten ausgeführt werden können.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen