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Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
Nur in Ausnahmefällen Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht notwendig
Mit dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten ist der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung zur Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen entgegengetreten. Danach ist bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse zu überprüfen. Schon mehrfach hatte der BFH entschieden, dass grundsätzlich davon auszugehen sei, dass Vermieter von Ferienimmobilien langfristig einen Überschuss der Einnahmen über die Kosten anstreben.
Vermietung ausschließlich an wechselnde Feriengäste
Die Kläger – zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute – vermieteten seit dem Jahr 1986 und auch in den Streitjahren (1999 und 2000) ihre in vollem Umfang fremd finanzierte Ferienwohnung ausschließlich an ständig wechselnde Feriengäste. In der übrigen Zeit hielten sie die Ferienwohnung für die Vermietung bereit. In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärten sie Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus V...