OFD Frankfurt am Main - S 2136 A - 2 - St II 20

Bilanzsteuerliche Behandlung von Optionsanleihen im Betriebsvermögen

übernommen von der

Optionsanleihen sind Schuldverschreibungen, die auf einen – regelmäßig verzinslichen – Rückzahlungsanspruch lauten und bei denen den Gläubigern das Recht eingeräumt ist, zusätzlich zum Rückzahlungsanspruch Aktien an der ausgebenden Kapitalgesellschaft (oder ihrer zu 100 v.H. beteiligten Muttergesellschaft) zu beziehen.

Als Entgelt für das Optionsrecht wird entweder vereinbart,

  1. ein offenes Aufgeld in der Form, dass der Ausgabebetrag der Anleihe den Rückzahlungsbetrag übersteigt, oder

  2. ein verdecktes Aufgeld in der Form, dass der Anleihebetrag unter dem marktüblichen Zins verzinst wird, oder

  3. teils ein offenes, teils ein verdecktes Aufgeld.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind übereingekommen, in den vorliegenden Einzelfällen, in denen Optionsanleihen im Betriebsvermögen steuerlich zu beurteilen sind, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

1. Bilanzierender Zeichner

  1. Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.

    Beispiel:

    Es wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe (100) zum einheitlichen Preis von 125,76 DM ausgegeben.

    Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:


    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1.
    Schuldverschreibung
     
     
     
     
     
    Schuldverschreibung
    100
    an
    Bank
    100
    2.
    Optionsrecht
     
     
     
     
     
    Optionsrecht
    25,76
    an
    Bank
    25,76

  2. Wird eine „niedrig” verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner ebenfalls mit dem Nennwert zu aktivieren. Allerdings ist in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Nennwert und dem Emissionskurs der Schuldverschreibung entsprechend der Behandlung von Anleihen mit Disagio ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Während der Laufzeit der Schuldverschreibung ist der Rechnungsabgrenzungsposten zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des anteiligen Zinseszinses für das abgelaufene Jahr gewinnerhöhend aufzulösen (vgl. BStBl 1987 I S. 394). Zur Berechnung des Auflösungsbetrags wird auf das (BStBl 1985 I S. 77) verwiesen. Die Schuldverschreibung darf zu den auf die Ausgabe folgenden Stichtagen allein wegen der niedrigeren Nominalverzinsung nicht mit dem niedrigeren Börsenkurswert angesetzt werden.

    Neben der Schuldverschreibung ist das Optionsrecht mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem Emissionskurs der Schuldverschreibung als der kapitalisierte Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins im Ausgabezeitpunkt und dem vereinbarten niedrigeren Nominalzins (verdecktes Aufgeld) zu aktivieren.

    Beispiel:

    Es wird eine „niedrig” verzinsliche Optionsanleihe zum einheitlichen Preis von 100 DM ausgegeben. Der rechnerische Emissionskurs der Schuldverschreibung beträgt 74,24 DM.

    Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:


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    1.
    Schuldverschreibung
     
     
     
     
     
    Schuldverschreibung
    100
    an
    Bank
    74,24
     
     
     
    und
    RAP
    25,76
    2.
    Optionsrecht
     
     
     
     
     
    Optionsrecht
    25,76
    an
    Bank
    25,76

  3. Wird eine Optionsanleihe erworben, die sowohl „niedrig” verzinslich ist als auch mit einem offenen Aufgeld ausgestattet ist, gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend. In diesem Fall ist das Optionsrecht mit der Summe aus dem offen und verdeckt geleisteten Aufgeld zu aktivieren.

    Beispiel:

    Es wird eine „niedrig” verzinsliche Optionsanleihe zum einheitlichen Preis von 111,06 DM ausgegeben. Der rechnerische Emissionskurs der Schuldverschreibung beträgt 85,30 DM.

    Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:


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    1.
    Schuldverschreibung
     
     
     
     
     
    Schuldverschreibung
    100
    an
    Bank
    85,30
     
     
     
    und
    RAP
    14,70
    2.
    Optionsrecht
     
     
     
     
     
    Optionsrecht
    25,76
    an
    Bank
    25,76
     
    (14,70 verdeckt und 11,06 offen)
     
     

    Bei Ausübung des Optionsrechts ist der aktivierte Betrag auf die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligung umzubuchen. Wird das Optionsrecht hingegen bis zum Ablauf der Optionsfrist nicht ausgeübt, entfällt es mit der Folge, dass der aktivierte Betrag als außerordentlicher Aufwand auszubuchen ist.

2. Emittierende Kapitalgesellschaft

  1. Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe ausgegeben, ist die Schuldverschreibung bei der emittierenden Kapitalgesellschaft mit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) zu passivieren.

    Daneben ist das offen erhaltene Aufgeld für das Optionsrecht nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in der Handelsbilanz in die Kapitalrücklage einzustellen. Steuerrechtlich liegt bei Ausgabe der Optionsanleihe keine Einlage vor, weil das Entgeld für das Optionsrecht von einem Nichtgesellschafter gezahlt wird und die mögliche spätere Gesellschafterstellung noch von der Ausübung des Optionsrechts abhängt. Eine Einlage ist deshalb steuerrechtlich erst anzunehmen, wenn das Optionsrecht ausgeübt worden ist.

    Um dem Schwebezustand bis zu einer etwaigen Ausübung des Optionsrechts oder dem Ablauf der Optionsfrist ohne Ausübung des Optionsrechts Rechnung zu tragen, kann ein Passivposten unter der Bezeichnung „Anzahlung” gebildet werden. Beim steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG bzw. bei der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach dem KStG a.F. ist die „Anzahlung” bis zur Ausübung des Optionsrechts nicht zu erfassen (Fremdkapital). Bei Ausübung des Optionsrechts wird die „Anzahlung” auch steuerrechtlich Eigenkapital. Das aus der „Anzahlung” entstandene Eigenkapital ist dem steuerlichen Einlagekonto bzw. dem Teilbetrag i.S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG a.F. (EK 04) zuzuordnen. Wird das Optionsrecht bis zum Ablauf der Optionsfrist nicht ausgeübt, ist die Anzahlung als Betriebseinnahme zu erfassen, die somit zu einem entsprechend höheren zu versteuerndem Einkommen führt.

    Beispiel:

    Der Geschäftsvorfall ist bei der emittierenden Kapitalgesellschaft wie folgt zu buchen:


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    1.
    Schuldverschreibung
     
     
     
     
    Bank
    100
    an
    Schuldverschreibung
    100
    2.
    Optionsrecht
     
     
     
     
     
    Bank
    25,76
    an
    Anzahlung
    25,76

  2. Wird eine „niedrig” verzinsliche Optionsanleihe ausgegeben, ist die Schuldverschreibung bei der emittierenden Kapitalgesellschaft ebenfalls mit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) zu passivieren. Allerdings ist in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) und dem Emissionskurs der Schuldverschreibung ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und während der Laufzeit der Schuldverschreibung entsprechend der Zinseszinsberechnung für die abgelaufene Laufzeit gewinnmindernd aufzulösen.

    Daneben ist das ausgegebene Optionsrecht mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) und dem Emissionskurs der Schuldverschreibung (verdecktes Aufgeld) in der Steuerbilanz als Anzahlung zu behandeln.

    Beispiel:

    Der Geschäftsvorfall ist bei der emittierenden Kapitalgesellschaft wie folgt zu buchen:


    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1.
    Schuldverschreibung
     
     
     
     
    Bank
    74,24
     
     
     
     
    und RAP
    25,76
    an
    Schuldverschreibung
    100
    2.
    Optionsrecht
     
     
     
     
     
    Bank
    25,76
    an
    Anzahlung
    25,76

  3. Wird eine Optionsanleihe ausgegeben, die sowohl „niedrig” verzinslich ist als auch mit einem offenen Aufgeld ausgestattet ist, gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend. In diesem Fall ist das ausgegebene Optionsrecht mit der Summe aus dem offenen und verdeckt erhaltenen Aufgeld in der Steuerbilanz als Anzahlung zu behandeln.

    Beispiel:

    Der Geschäftsvorfall ist bei der emittierenden Kapitalgesellschaft wie folgt zu buchen:


    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1.
    Schuldverschreibung
     
     
     
     
    Bank
    85,30
     
     
     
     
    und RAP
    14,70
    an
    Schuldverschreibung
    100
    2.
    Optionsrecht
     
     
     
     
     
    Bank
    25,76
    an
    Anzahlung
    25,76
     
    (14,70 verdeckt und 11,06 offen).
     
     

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JAAAC-39219