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BGH 25.10.2006 AnwZ (B) 80/05, NWB direkt 10/2007 S. 11

Anforderungen an Fallbearbeitung zur Erlangung des Fachanwaltstitels

Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung v. genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses. Eine i. S. von § 5 FAO persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt

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