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FG Köln  v. - 5 K 2566/04

Gesetze: AO § 37 Abs 1, AO § 226 Abs 1, AO § 47, GVG § 17 Abs 2

Verfahren

Aufrechnung eines rechtswegfremden Gegenanspruchs

Leitsatz

Das Gericht besitzt bei einer Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung keine Entscheidungsbefugnis.

Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 90 Nr. 4
DStRE 2007 S. 793 Nr. 12
BAAAC-38724

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