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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 141/2006

Gesetze: FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 40 Abs. 1, FGO § 41 Abs. 1

Feststellung der Richtigkeit von Angaben der Finanzbehörde in einem Gewerbeuntersagungsverfahren

Leitsatz

Die Rechtsfrage, ob das Finanzamt im Rahmen seiner Verwaltungs- bzw. Vollstreckungstätigkeit Auskunft über das steuerliche Verhalten eines Gewerbetreibenden geben bzw. einen Antrag auf Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen stellen dar, fällt in die Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit.

Der persönliche Beitritt eines Dritten zu einem anhängigen Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung nicht vorgesehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 981 Nr. 15
XAAAC-38721

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.12.2006 - II 141/2006

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