Einkommensteuerliche Behandlung eines Abfindungsanspruchs aus einer Flurbereinigung
Leitsatz
1. Der Erwerber eines Grundstücks tritt nach § 15 FlurbG mit allen Rechten – einschließlich eines Anspruchs auf Wertausgleich
– und Pflichten als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein.
2. Eine Entnahme des Anspruchs auf Wertausgleich, der noch nicht entstanden ist, kommt bei der Übertragung des Grundstücks
nicht in Betracht.
3. Befindet sich der Anspruch auf Wertausgleich im Zeitpunkt seiner Entstehung – nach der Entnahme des Grundstücks – aufgrund
Übergehens nach § 15 FlurbG im Privatvermögen des Anspruchsberechtigten, unterliegt er nicht der Einkommensteuer.
4. Dies gilt auch, soweit der flurbereinigungsrechtliche Abfindungsanspruch ein eigentumsrechtliches Anwartschaftsrecht begründet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 677 Nr. 9 ZAAAC-38703
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.01.2007 - 6 K 299/06
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