BFH - VII R 50/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGV 3665/87 Art 11 Abs 3, EGV 2988/95 Art 3, EGV 800/99 Art 52 Abs 4
Rechtsfrage
Inhaftungnahme wegen zu viel
gewährter Ausfuhrerstattung, obwohl vom Erstattungsempfänger vor
Auszahlung des Erstattungsbetrages der Erstattungsbehörde mitgeteilt
worden ist, dass der Erstattungsbetrag wegen der Verendung eines Tieres vor
Ausfuhr aus der Gemeinschaft zu reduzieren sei.
Hat der Erstattungsempfänger
"unregelmäßig" gehandelt, weil er die Überzahlung des
Erstattungsbetrages nicht bei der Erstattungsbehörde angezeigt
hat?
Ist die Verjährungsregelung des
Art. 3 VO (EG) Nr. 2988/95 auch anzuwenden, wenn keine
Unregelmäßigkeit seitens des Erstattungsempfängers
vorliegt?
Wird durch einen, wegen formeller
Mängel wieder aufgehobenen Haftungsbescheid die Verjährungsfrist
unterbrochen?
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