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BGH 07.02.2007 IV ZR 244/03, NWB 9/2007 S. 73

Versicherungsvertragsrecht | Unwirksame Vereinbarung nach Berufsunfähigkeit

Versicherungen können sich nicht auf eine nachträgliche Vereinbarung berufen, mit denen sie die Rechtsposition ihres Versicherungsnehmers erheblich verschlechtern. Im Streitfall war ein Krabbenfischer durch einen Bandscheibenvorfall 100 % berufsunfähig geworden. Dies hätte nach den ursprünglichen Vertragsbedingungen die Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgelöst. Nachdem der Versicherungsnehmer im Anschluss aber eine kaufmännische Ausbildung begann, ließ ihn die Versicherung eine Vereinbarung unterschreiben, wonach ihre Leistungspflicht in zwei Jahren abschließend geprüft werden sollte. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss verweigerte die Versicherung die weitere Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente unter Hinweis auf die Vereinbarung. Dies ist nach Ansicht des BGH rech...

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