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Entlastungsbetrag nach § 24b EStG bleibt Alleinerziehenden vorbehalten
Der BFH hat dennoch verfassungsrechtliche Bedenken
Mit Urteil v. - III R 4/05 NWB MAAAC-37744 hat der BFH entschieden, dass der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG Alleinerziehenden vorbehalten bleibt. Der Ausschluss von Ehegatten von diesem Steuerfreibetrag ist – jedenfalls im Normalfall – nicht verfassungswidrig.
I. Diskriminierungsverbot nach Art. 6 GG
Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG wird an sog. „echte” Alleinerziehende in Höhe von 1308 € im Kalenderjahr gewährt, wenn der Steuerpflichtige alleinstehend ist und zu seinem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gehört (vgl. Bernhard, NWB F. 3 S. 13029). Damit bleibt der Freibetrag verheirateten Steuerpflichtigen mit Kindern vorenthalten. Dies wollte der Kläger – ein verheirateter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit zwei Kindern, alle in einem einzigen Haushalt lebend – nicht hinnehmen und klagte gegen diesen Ausschluss unter Berufung auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG. Dieser Artikel enthält nach der Rechtsprechung des BVerfG einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen; die Vorschrift untersagt eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen, von Eltern ge...