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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1228/04 EFG 2007 S. 937 Nr. 12

Gesetze: EStG 1997 § 18 Abs 3, EStG 1997 § 16 Abs 4, EStG 1997 § 34 Abs 1, EStG 1997 § 34 Abs 2 Nr. 1, AO 1977 § 42

§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und anschließender Aufnahme eines weiteren Gesellschafters im Wege der Teilanteilsveräußerung

Leitsatz

Der Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft ist durch den (angefochtenen) Feststellungsbescheid beschwert, wenn dort der Gewinn aus einer Teilanteilsveräußerung nicht ausgewiesen ist.

Die Grundsätze zum sog. Zweistufenmodell finden keine Anwendung, wenn jeweils in einem einzigen Akt erst die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft unter Steuerberatern (hier: zwischen Eheleuten) erfolgt und sodann einer der Gesellschafter einen Teilanteil an einen Dritten überträgt, der damit ebenfalls Gesellschafter wird.

Eine derartige Gestaltung stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO dar. Der Umstand, dass die Beteiligten bei der Ausgestaltung der Verträge die für sie günstigen Bestimmungen der §§ 16, 34 a.F. EStG berücksichtigt haben, führt nicht zur Annahme einer unangemessenen Gestaltung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1552 Nr. 24
EFG 2007 S. 937 Nr. 12
INF 2007 S. 284 Nr. 8
GAAAC-38115

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.01.2007 - 2 K 1228/04

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