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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2111/04

Gesetze: UStG § 10 Abs. 1, UStG § 10 Abs. 4 Nr. 2, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2

Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer zu einem unter den Kosten liegenden Entgelt

Leitsatz

Mietet ein Arbeitgeber Arbeitskleidung, die ausschließlich zum Tragen im Betrieb bestimmt und geeignet ist, und überlässt er diese seinen Arbeitnehmern zu einem Entgelt, das unter seinen eigenen Kosten liegt, so liegt ein Leistungsaustausch vor, für den das tatsächlich gezahlte Entgelt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist; der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage ist in diesem Fall mangels Steuerumgehung oder -hinterziehung nicht vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 772 Nr. 12
KÖSDI 2007 S. 15620 Nr. 7
MAAAC-38113

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.01.2007 - 6 K 2111/04

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