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LG Berlin 02.02.1999 7 O 526/98

Hausratversicherung; | Diebstahl von Sachen aus einem Wohnmobil

Der Diebstahl von Sachen aus oder zusammen mit einem Wohnmobil ist kein versicherter Einbruchdiebstahl i. S. der VHB 84 (vgl. § 5 VHB 84). § 12 Nr. 1 VHB 84 regelt - in Erweiterung des eigentlichen Versicherungsschutzes - die Außenversicherung nur als Ausnahme des Erfordernisses des Versicherungsortes gem. § 10 VHB 84; die Definition des Versicherungsfalles (Einbruchdiebstahl) gem. § 5 VHB 84 bleibt hingegen unberührt (, zfs 1999, 438).

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