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FG Baden-Württemberg 20.09.2006 12 K 277/98, NWB direkt 8/2007 S. 10

Gewinn aus der Veräußerung von Bezugsrechten an einer GmbH

Ein Grundstück stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn die Betriebsgesellschaft das Grundstück benötigt, weil es für die Betriebsführung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Eine besondere Gestaltung des Grundstücks für den jeweiligen Unternehmenszweck der Betriebsgesellschaft ist nicht erforderlich. Die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen fungiert als „unternehmerisches Instrument der Beherrschung”. Die Zahlung eines Agios wird erst dann und insoweit zu einem Entgelt für die Einräumung von Bezugsrechten, wenn es in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung ausgezahlt wird oder in anderer Weise zufließt. Zur Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist das sog. Stuttgarter Verfahren auch für...

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