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FG München 08.11.2006 9 K 1370/05, NWB direkt 8/2007 S. 3

Nichterklärung von Kapitalerträgen aus einem Wertpapierdepot in der Schweiz

Die Annahme, ganz erhebliche Kapitaleinkünfte aus einem Schweizer Wertpapierdepot unterlägen nur dem Quellensteuerabzug in der Schweiz und seien in Deutschland steuerfrei und nicht einmal in der Steuererklärung anzugeben, ist schon angesichts des Umstands, dass in den Erklärungsvordrucken ausdrücklich nach ausländischen Kapitalerträgen gefragt wird, realitätsfremd. In der Nichterklärung liegt eine zumindest bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung, die zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 10 Jahre führt.

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