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FG München Urteil v. - 6 K 1071/03 EFG 2007 S. 380 Nr. 5

Gesetze: KStG 1999 § 27 Abs. 2, KStG 1999 § 28 S. 3, KStG 1999 § 38 Abs. 1, EStG § 10d Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsregelungen

Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren

gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2, § 28 Satz 3 und § 38 Abs. 1 KStG

Leitsatz

Wirkt sich ein Verlust aus dem Jahr 2001 bei der Neuregelung nach dem Halbeinkünfteverfahren anders als nach dem Anrechnungsverfahren auf die gesamte Körperschaftsteuerbelastung aus, weil durch die Neuregelung ein Körperschaftsteuererhöhungspotential besteht, welches ohne die Neuregelung möglicherweise nicht vorhanden wäre, führt dies nicht zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Satz 3 und 38 Abs. 1 KStG 1999 in 2001.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 380 Nr. 5
VAAAC-37553

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FG München, Urteil v. 28.11.2006 - 6 K 1071/03

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