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BFH 25.10.2006 I R 81/04, NWB 7/2007 S. 53

Doppelbesteuerung | DBA-Schweiz: Fiktion des Tätigkeitsorts eines leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft

Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 fällt, wird nach dem NWB BAAAC-37175 auch dann i. S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 „in der Schweiz ausgeübt”, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird. – Anmerkung: Der hauptsächlich als Geschäftsführer einer deutschen GmbH tätige, in Deutschland ansässige Kläger war zwölf Tage im Jahr als Prokurist einer Tochter-AG mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz tätig, davon zwei Tage „vor Ort” und zehn Tage von Deutschland aus. Die abweichend von Entscheidungen zu anderen DBA ausgesprochene deutsche Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt für den dafür gezahlten Arbeitslohn stützt der BFH auf die Entsteh...

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