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Bedarfsbewertung von Grundstücken
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007
Das JStG 2007 verändert die Bedarfsbewertung des Grundbesitzes für Besteuerungszeitpunkte nach dem . Künftig sind aktuelle Bodenrichtwerte maßgebend; die bisherige Bindung an die Wertverhältnisse zum fällt weg. Darüber hinaus ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts jetzt in allen Fällen der Bewertung zulässig. Die Jahresmiete wird aus Vereinfachungsgründen nicht mehr aus dem Durchschnitt von drei Jahren abgeleitet. Maßgebend ist die Jahresmiete im Besteuerungszeitpunkt. Die übliche Miete wird angesetzt, wenn sie um mehr als 20 % von der tatsächlichen Miete abweicht. Zudem wird ein umfassendes Feststellungsverfahren eingeführt. Es betrifft nicht nur Grundstücke, sondern auch das betriebliche Vermögen.
I. Novellierung des Bewertungsgesetzes
Die Änderungen des BewG durch das JStG 2007 sind zu einem großen Teil bereits seit Jahren diskutiert worden. Obwohl die einzelnen Regelungen weitgehend unstreitig sind, fehlte bislang das gesetzgeberische Interesse an einer Umsetzung. Da die Bindung an die Wertverhältnisse zum gemäß § 138 Abs. 4 BewG a. F. bis zum befristet war, musste der Gesetzgeber nun reagieren.