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FG Köln Urteil v. - 15 K 3799/04 EFG 2007 S. 743 Nr. 10

Gesetze: EStG § 1 Abs 1 Satz 1AO § 8AO § 90 Abs 2DBA USA Art 15 DBA USA Art 23 Abs 2 EStG § 32a Abs 2 Nr 3 Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen Art. VI § 19 Buchstabe b

Einkommensteuer:

Steuerbefreiung für Bedienstete der Weltbank

Leitsatz

1) Für Bedienstete der Weltbank gelten gemäß Art. VI § 19 Buchstabe b des Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom dieselben Steuerbefreiungen, wie sie den Beamten der Organisation der Vereinten Nationen gewährt werden, und zwar unter denselben Voraussetzungen.

2) Der Steuerpflichtige trägt die objektive Feststellungslast dafür, dass sein Arbeitgeber Teil der Weltbank ist.

3) Der Steuerpflichtige hat die Nichterweislichkeit der Steuerbefreiung seines Arbeitslohns zu tragen, wenn sich der Arbeitgeber aus "verwaltungstechnischen" Gründen oder "aus Zuständigkeitsunsicherheit" nicht in der Lage sieht, zu bescheinigen, ob er organisatorisch zu einer abkommensrechtlich steuerlich begünstigten anderen Organisation gehört oder nicht.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 743 Nr. 10
GAAAC-37062

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FG Köln, Urteil v. 08.02.2006 - 15 K 3799/04

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