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StuB 3/2007 S. 121

IHK-Pflichtmitgliedschaft einer englischen Limited

Eine nach englischem Recht gegründete private Kapitalgesellschaft in Form einer Private Limited Company, die eine Niederlassung in Deutschland hat, ist Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer und unterliegt der daraus folgenden Beitragspflicht (vgl. auch VG Berlin, StuB 2005 S. 950). Eine Befreiung von der Beitragspflicht nach § 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG für Kammerangehörige, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, kommt für die Limited nicht in Betracht, weil sie Kapitalgesellschaft ist und die Eintragung im „ registrar of companies” beim Companies House der Eintragung im deutschen Handelsregister gleichzustellen ist (VG Darmstadt, Urteil vom 7.11.2006 – 9 E 793/05 [n. rkr.]).

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