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BAG 28.07.1999 4 AZR 36/98

Arbeitsrecht; | Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

Der Anspruch auf Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 18 MTV in der Metall- und Elektroindustrie NRW setzt voraus, daß der Arbeitnehmer wegen gesundheitsbedingter ständiger Minderung seiner Leistungsfähigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden kann und deshalb auf einem geringer bezahlten Arbeitsplatz beschäftigt wird. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann i. d. R. erst nach Abschluß der Krankheitsbehandlung und eventueller Heilmaßnahmen festgestellt werden. Die Notwendigkeit des Arbeitsplatzwechsels und die weitere Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem Ersatzarbeitsplatz müssen ärztlich festgestellt werden. Zuständig hierfür sind der Betriebsarzt oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, ein Arzt beiderseitigen Vertrauens. Bescheinig...

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