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NWB direkt Nr. 6 vom Seite 1

Neuregelung der Kinderbetreuungskosten

BMF nimmt zu wichtigen Einzelheiten Stellung

Julia Hermann

Mit Anwendungsschreiben v. erläutert das BMF die allgemeinen und die besonderen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben bzw. als Sonderausgaben.

Nachgewiesene Aufwendungen für Kinderbetreuung – auch durch Angehörige

Steuerlich abzugsfähig sind Aufwendungen für Dienstleistungen, die auf die persönliche Fürsorge für das Kind gerichtet sind, wie z. B. Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, die Beschäftigung von Erzieherinnen, bzw. Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen, oder die Beaufsichtigung bei Erledigung der häuslichen Schulaufgaben. Die Aufwendungen für Kinderbetreuung durch Angehörige müssen die üblichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen erfüllen. Sie S. 2sind nicht abzugsfähig, wenn die Leistungen üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden.

Es werden sowohl Ausgaben in Geld als auch Sachleistungen, wie Wohnung, Kost, Waren, sowie die Erstattung von Fahrtkosten der Betreuungsperson, nicht jedoch diejenigen des Kinds zur Betreuungsperson, ...

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