BFH - IX R 46/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Rechtsfrage
Werbungskostenabzug bei Nachlasspflegschaft - Kommt es bei einer aufgrund ungeklärter Erbfolge gerichtlich angeordneten Nachlasspflegschaft bei der Prüfung, ob die während der Nachlasspflegschaft entstandenen - im Wesentlichen aus AfA, Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben und Versicherungsbeiträgen bestehenden - Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sind, auf die Einkünfteerzielungsabsicht desjenigen an, der sich später als Erbe herausstellt, und nicht auf die Einkünfteerzielungsabsicht des Nachlasspflegers - Kann der Nachlasspfleger aufgrund seiner Aufgabenstellung hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht überhaupt Vertreter des Erben sein - Stellt die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten des Erben einen Verstoß gegen das in § 2 Abs. 2 verankerte objektive Nettoprinzip dar?
Einkünfteerzielungsabsicht; Erbe; Nachlasspfleger; Nachlasspflegschaft; Vorweggenommene Werbungskosten
Fundstelle(n):
AAAAC-36293