BFH - IV R 95/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Rechtsfrage
Stellt eine Abfindung, die ein Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG von der KG für die Aufhebung des Geschäftsführeranstellungsvertrags erhält, eine ermäßigt zu besteuernde Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 EStG dar, wenn der Geschäftsführer aufgrund seiner atypisch stillen Unterbeteiligung - im vorliegenden Fall in Höhe von lediglich 4 v.H. - am Kommanditanteil weiterhin als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG erzielt oder gehört die Abfindung zu den Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ?
Abfindung; Entschädigung; Ermäßigter Steuersatz; Mitunternehmer; Sondervergütung
Fundstelle(n):
XAAAC-36281