Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2233 A - St 31 1

Einkommensteuerbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte;

Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2005/2006

1 Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2005 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2005/2006 gelten die grundlegenden Anordnungen in der , soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2005/2006 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen die maßgebenden Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

2 Allgemeine Ertragslage

2.1 Obstbau

Die Ernte beim Kern- und Steinobst war im nördlichen Rheinland-Pfalz mengen- und qualitätsmäßig gut. Im Süden hingegen fiel die Ernte wegen Hagel und Nachtfrösten gebietsweise wesentlich niedriger aus. Durch die lang anhaltende Kälte im Frühjahr wurde auch die Erdbeerernte negativ beeinflusst.

Das schlechte Preisniveau vom Vorjahr hat sich beim Kernobst fortgesetzt, während bei den Kirschen ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Ein Preisverfall ergab sich bei Pfirsich und Zwetschen.

2.2 Gemüsebau

Der positive Trend des 1. Halbjahres 2005 setzte sich auch im 2. Halbjahr fort. Vor allem bei den Hauptkulturen gab es bei durchweg guter Qualität zumeist bessere Schnittpreise als in den letzten Jahren. Aufgrund des kalten Frühjahrs 2006 begann die Ernte der meisten Gemüsearten erst Ende April. Die Marktpreise entwickelten sich bis Ende Juni erfreulicherweise positiv. Die Erlös-Kosten Relation gestaltete sich im Erhebungszeitraum erneut günstiger.

3 Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in der Anlage 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o. a. Vfg. vom , Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

4 Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden v. H.-Sätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:


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– Obstbau
20 v. H.
– Gemüsebau
27 v. H.

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o. a. Vfg. vom .

5 Folienanbau

Entgegen den bisherigen Regelungen sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

6 Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die v. H.-Sätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o. a. Vfg. vom ).

Anlage 1 Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2005/2006


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Obstart und Erziehungsform
Erlöse je Baum oder Strauch
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
 
 
 
Apfel
6
11
Aprikose
9
16
Birne
6
11
Mirabelle
16
25
Nuss
13
30
Pfirsich
25
35
Sauerkirsche
6
11
Süßkirsche
32
52
Zwetsche und Pflaume
25
35
Holunder
15
25
Johannisbeere
5
15


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Erlöse je Ar
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Brombeere
180
190
Erdbeere
240
267
Himbeere
400
700
 
 
 
 
 
 
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem
Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

Anlage 2 Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2005/2006


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Gemüseart
Erlöse je Ar
Rahmensätze
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Blattgemüse
 
 
 
 
 
Endiviensalat
100
135
Feldsalat
180
230
Kopfsalat, früh
120
185
Kopfsalat, spät
90
115
Bunter Salat
120
130
Spinat
55
100
 
Fruchtgemüse
Erbsen
50
80
Kürbis
95
140
Stangenbohnen
140
190
Tomaten
290
350
Zucchini
190
225
 
Kohlgemüse
Blumenkohl, früh
120
145
Blumenkohl, spät
80
110
Chinakohl
170
190
Kohlrabi, früh
100
145
Kohlrabi, spät
85
135
Rotkohl, früh
100
170
Rotkohl, spät
80
100
Weißkohl, früh
100
120
Weißkohl, spät
100
140
Wirsing, früh
55
85
Wirsing, spät
65
95
Grünkohl
40
60
 
Wurzelgemüse
Karotten, Möhren
75
105
Radies
180
230
Rettich
90
100
Rote Rüben
90
100
Weiße Rüben
125
145
 
Würzgemüse
Lauch
190
250
Sellerie
145
220
Bundsellerie
155
180
Fenchel
130
200
Zwiebeln
75
85
Bundzwiebeln
145
185
 
Mehrjährige Gemüse
Rhabarber
80
135
Spargel
205
275
 
Gewürzpflanzen
Basilikum
55
70
Dill
135
130
Petersilie
130
240
Sauerampfer
100
240
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über
dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

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Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
OAAAC-35688