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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 63/06 EFG 2007 S. 1225 Nr. 16

Gesetze: EigZulG § 1, EigZulG § 2, EigZulG § 8, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 488, BGB § 516, BGB § 518

Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen

Leitsatz

1. Für den Nachweis der Anschaffungskosten des Wohnungskäufers reicht es nicht aus, wenn das Geld von auf die Eltern lautenden Konten überwiesen wird, deren PIN-Nummern oder Passwörter er kennt, und wenn eine mündliche Geldschenkung weder notariell beurkundet noch vor dem Wohnungskauf vollzogen ist.

2. Eine Darlehensfinanzierung des Wohnungskäufers über Geldabruf von Bankkonten Angehöriger ist nicht nachgewiesen durch eine nicht näher spezifizierte "Verpflichtung zu allen Konsequenzen einschließlich Zinszahlungen" und durch nicht näher bezeichnete und belegte spätere Zahlungen an die Angehörigen (hier Eltern).

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1225 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2007 S. 595
BAAAC-35610

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.08.2006 - 5 K 63/06

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