Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen
Leitsatz
1. Für den Nachweis der Anschaffungskosten des Wohnungskäufers reicht es nicht aus, wenn das Geld von auf die Eltern lautenden
Konten überwiesen wird, deren PIN-Nummern oder Passwörter er kennt, und wenn eine mündliche Geldschenkung weder notariell
beurkundet noch vor dem Wohnungskauf vollzogen ist.
2. Eine Darlehensfinanzierung des Wohnungskäufers über Geldabruf von Bankkonten Angehöriger ist nicht nachgewiesen durch eine
nicht näher spezifizierte "Verpflichtung zu allen Konsequenzen einschließlich Zinszahlungen" und durch nicht näher bezeichnete
und belegte spätere Zahlungen an die Angehörigen (hier Eltern).
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1225 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2007 S. 595 BAAAC-35610
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.08.2006 - 5 K 63/06
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