Aufwendungen für einen auswärtigen Sprachkurs als Werbungskosten
Leitsatz
Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Sprachkurs ist nicht allein deshalb zu versagen, weil der Kurs
im Ausland stattgefunden hat.
Gehört es zum beruflichen Aufgabenbereich einer Steuerpflichtigen, Telefongespräche auf Spanisch zu führen und spanische Korrespondenz
zu verfassen bzw. zu übersetzen, so besteht ein konkreter Zusammenhang zwischen Sprachkurs und beruflicher Tätigkeit.
Bei einem zweiwöchigen Sprachkurs, der an jedem Wochentag 5 Zeitstunden umfasst, ist die Befriedigung privater Interessen
auch dann von nur untergeordneter Bedeutung, wenn der Kurs in einem touristisch interessanten Gebiet stattfindet und das Wochenende
zwischen den beiden Kurswochen unterrichtsfrei ist.
Fundstelle(n): WAAAC-35603
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