Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 11.07.2006 VIII R 67/04, StuB 2/2007 S. 77

Einkommensteuer | Einkünfteermittlung bei Gleitzins-Schuld-verschreibungen

Der Kapitalverlust aus der vorzeitigen Einlösung einer Gleitzins-Schuldverschreibung kann nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach der sog. Differenzmethode gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 und 4 EStG berücksichtigt werden. Gleitzins-Schuldverschreibungen haben grundsätzlich eine Emissionsrendite. Die Emissionsrendite ist nachgewiesen, wenn sie sich aus den vom Stpfl. eingereichten Unterlagen ergibt. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eröffnet kein Wahlrecht im juristischen Sinne (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG).

Praxishinweise: Ein Kapitalverlust liegt regelmäßig auf der Vermögensebene, und kann deshalb nicht im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden. Es wird nur der Ertrag besteuert und dieser entspricht regelmäßig der Emissionsrendite. Nur wenn eine Emissionsrendite nicht ermit...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen