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IWB Nr. 2 vom Seite 99 Fach 5 Kroatien Gr. 2 Seite 18

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien

Christian Hensel

Nach dem politischen Zerfall Jugoslawiens haben die nunmehr selbständigen Republiken zum Teil erhebliche wirtschaftliche Entwicklungen verzeichnet und werden bereits als EU-Beitrittskandidaten gehandelt bzw. sind wie Slowenien bereits beigetreten. Für das DBA-Jugoslawien (BGBl II 1988, S. 745) galt zunächst die Vermutung der Fortgeltung dieses Abkommens auch für die Nachfolgestaaten. Mit Kroatien wurde hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen (BGBl II 1992, S. 1146). Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens wird das DBA-Jugoslawien automatisch außer Kraft treten.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

Das neue Abkommen mit Kroatien wurde am unterzeichnet und wird frühestens nach seinem Inkrafttreten ab dem anzuwenden sein. Eine noch mit (BStBl I 2001, S. 366) avisierte Rückwirkung bis zum VZ 2000 wird es nicht geben. Das alte Abkommen wird mit Inkrafttreten des neuen Abkommens automatisch außer Kraft treten. Dem OECD-MA 1992 folgend, regeln die Art. 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerkes sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Art. 6 bis 22 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkunftsarten und das Vermögen zu. Art. 23 regelt d...

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