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OFD München 11.04.2001 S 2246

Einkommensteuer; | Feststellung der Künstlereigenschaft (§ 18 EStG)

Ob die Tätigkeit eines Stpfl. ertragsteuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hat das FA nach den Grundsätzen des H 136 (Künstlerische Tätigkeit) EStH 2000 und den darüber hinaus von der Rspr. entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden. Die Beiziehung von Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn das FA wegen bestehender Zweifel an der künstlerischen Qualität der Tätigkeit nicht selbst entscheiden kann oder wenn der Stpfl. dies aufgrund der ablehnenden Haltung des FA selbst wünscht. Zur Feststellung der Künstlereigenschaft für einkommensteuerliche Zwecke hat die St 41 Stellung genommen.

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