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FG Münster 24.08.2006 6 K 2655/03 E, NWB direkt 4/2007 S. 9

Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei Zinsverzicht

Geschäftsbeziehungen i.S. des § 1 Abs. 4 AStG sind Beziehungen auf schuldrechtlicher Grundlage, die beim dem Steuerpflichtigen oder bei der nahestehenden Person einen Teil der in § 1 Abs. 4 AStG bezeichneten Tätigkeit bilden. Für das Bestehen einer Geschäftsbeziehung als solche kommt es nach § 1 Abs. 1 AStG darauf an, ob sie betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist, welche betrieblichen oder gesellschaftlichen Interessen hier also zugrunde liegen. Schuldrechtliche Beziehungen des wesentlich beteiligten Gesellschafters zu einer Gesellschaft verlieren ihre Eigenschaft als Geschäftsbeziehung dadurch, dass sie betriebswirtschaftlich einen eigenkapitalersetzenden Zweck verfolgen. Es geht nicht an, die Gesellschafterfremdfinanzierung in dem von § 8a KStG a.F. geregelten Inlandsfall (inländische Gesellschaft, ausländisc...

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