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BFH 14.12.2006 III R 24/06, NWB direkt 4/2007 S. 5

Keine Einbeziehung der Beiträge zu einer privaten Versicherung in den Jahrebeiträgen

Beiträge eines beihilfeberechtigten Kinds für eine private Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen, soweit sie auf Tarife entfallen, mit denen der von der Beihilfe nicht freigestellte Teil der beihilfefähigen Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen abgedeckt wird.

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